Einzelbetreuung

Die Hebammengebührenordnung sieht bei Schwangerschaftsbeschwerden Einzelbetreuung vor. Ebenso fernmündliche Beratung der Schwangeren, sowie Vorsorgeuntersuchungen. Bei der Vorsorge führen wir Untersuchungen zur Beobachtung eines normalen Schwangerschaftsverlaufes durch und dokumentieren diese im Mutterpass:

  • Errechnen des Geburtstermins
  • Kontrolle des Gebärmutterstandes
  • Ertasten der Lage und Größe des Kindes
  • Hören der kindlichen Herztöne
  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung
  • Veranlassung von weiteren Untersuchungen bei auftretenden Regelwidrigkeiten
  • Bei Indikation Schreiben eines CTGs oder vaginale Untersuchung

Natürlich ist eine intensive Beratung wesentlicher Bestandteil der Schwangerenvorsorge.
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